SICHERHEITSDATENBLATT nach Verordnung 1907/2006, geändert mit 2020/878/EU
Handelsname:

ZC9

Erstellt am: 17.6.2010 · Überarbeitet am: 9.3.2022 · Version: 3.1

1. Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens


chemius.net/srFd2

1.1. Produktidentifikator

Handelsname

ZC9

Synonym

Zeolite compound / Zeolith Compound ZC9

1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird

Relevante identifizierte Verwendungen

Rohstoffgemisch zur Herstellung von Waschmittel.

Verwendungen, von denen abgeraten wird

N.b.

1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt

Hersteller

SILKEM, d. o. o.
Adresse: Tovarniška cesta 10, 2325 Kidričevo, Slowenien
Tel.: +386 2 7991 200
Telefax: +386 2 7991 230
E-Mail: info@silkem.si

1.4. Notrufnummer

112

+386 2 7991 208 (7h - 15h)

2. Mögliche Gefahren

2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

Gemäß den Vorschriften ist die Zubereitung nicht als gefährlich eingestuft.

2.2 Kennzeichnungselemente

2.2.1. Kennzeichnung von Stoffen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

Kennzeichnungselemente nach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 sind nicht erforderlich.

2.2.2. Enthält:

-

2.3. Sonstige Gefahren

Das Produkt enthält keine Stoffe, die als beständig oder toxisch eingestuft wurden, oder Stoffe, die sich anreichern können (PBT), bzw. sehr beständige oder stark toxische Stoffe oder Stoffe, die sich stark anreichern können.

3. Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen

3.1. Stoffe

Für Gemische siehe 3.2.

3.2. Gemische

Name CAS
EG
Index
% Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Spezifische Konzentrationsgrenzen Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG REACH-Registrierungs-Nr.
Zeolith 1318-02-1
930-915-9
-
85-91 keine Einstufung keine Einstufung 01-2119429034-49-0017
2-propensäure, Polymer mit 2,5-furandion, Natriumsalz (Acrylsäure / Maleinsäure - Copolymer, Natriumsalz) 52255-49-9
610-814-3
-
9,0-9,6 keine Einstufung keine Einstufung -
(1-Hydroxyethyliden)bisphosphonsäure, natriumsalz 29329-71-3
249-559-4
-
0,6-0,8 Met. Corr. 1; H290
Acute Tox. 4; H302
Xn; R22
Xi; R36
01-2119510382-52-0001

4. Erste-Hilfe-Maßnahmen

4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen

Allgemeine Anmerkungen

Im Falle eines Unfalls oder bei Unwohlsein sofort medizinische Hilfe aufsuchen. Eventuell Etikett vorzeigen. Einer bewusstlosen Person niemals etwas über den Mund verabreichen.

Nach Inhalation

Verunfallten an die frische Luft bringen - kontaminierten Bereich verlassen. Den Bereich belüften. Frische Luft einatmen. Sofort ärztlichen Rat einholen!

Nach Hautkontakt

Körperteile, die in Berührung mit der Zubereitung kamen, sofort mit viel fließendem Wasser abwaschen. Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.

Nach Augenkontakt

Offene Augen, auch unter den Augenlidern, sofort mit viel Wasser ausspülen (mindestens 15 Minuten). Sofort ärztlichen Rat einholen.

Nach Verschlucken

Im Zweifelsfall oder im Falle der Verschlechterung ärztliche Hilfe suchen.

4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen

Inhalation

-

Hautkontakt

-

Augenkontakt

-

Verschlucken

-

4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung

-

5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung

5.1. Löschmittel

Geeignete Löschmittel

Löschmittel hinsichtlich der Umstände und anderen Faktoren auswählen. Übliche Feuerlöschmittel verwenden (Kohlendioxid (CO2), Löschpulver, Löschschaum, Wassersprühstrahl).

Ungeeignete Löschmittel

Wasservollstrahl.

5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren

Gefährliche Verbrennungsprodukte

-

5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung

Schutzmaßnahmen

Die beim Erhitzen oder im Brandfall entstehenden Gase oder Rauch nicht einatmen.

Besondere Schutzausrüstungen für die Brandbekämpfung

-

6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung

6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren

6.1.1. Nicht für Notfälle geschultes Personal

Persönliche Schutzausrüstungen

Persönliche Schutzausrüstung tragen (siehe Abschnitt 8). Schutzhandschuhe und Brille tragen. Nach Gebrauch bzw. in Berührung mit der Zubereitung Hände gründlich waschen.

Maßnahmen bei einem Unfall

-

6.1.2. Einsatzkräfte

Gefahr des Ausgleitens wegen vergossenen/verstreuten Produktes.

6.2. Umweltschutzmaßnahmen

Mit einem geeigneten Behälter Abfälle entfernen (gemäß den gültigen Vorschriften - Punkt 13). Bei Verschmutzung des Wassers oder Bodens die örtlichen Behörden benachrichtigen.

6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung

6.3.1. Rückhaltung

-

6.3.2. Reinigung

Produkt mechanisch aufnehmen und gemäß den Vorschriften entsorgen (siehe 13. Punkt des Sicherheitsdatenblattes).

6.3.3. Sonstige Angaben

-

6.4. Verweis auf andere Abschnitte

Siehe auch Abschnitte 8 und 13.

7. Handhabung und Lagerung

7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung

7.1.1. Schutzmaßnahmen

Maßnahmen zum Verhindern von Bränden

-

Maßnahmen zum Verhindern von Aerosol- und Staubbildung

Staubentstehung verhindern.

Maßnahmen zum Schutz der Umwelt

-

7.1.2. Hinweise zur allgemeinen Hygiene am Arbeitsplatz

Berührung mit der Haut und den Augen verhindern. Persönliche Schutzausrüstung verwenden. Bei der Arbeit nicht essen und trinken.

7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten

7.2.1. Technische Maßnahmen und Lagerbedingungen

In gut geschlossenen Behältern aufbewahren. An einem trockenen Ort lagern. An einem gut belüfteten Ort lagern.

7.2.2. Verpackungsmaterialien

-

7.2.3. Anforderungen an den Lagerraum und die Behälter

-

7.2.4. Anweisungen zur Ausstattung des Lagers

-

Lagerklasse (TRGS510): 13

7.2.5. Weitere Informationen zu Lagerbedingungen

-

7.3. Spezifische Endanwendungen

Empfehlungen

-

Für den industriellen Sektor spezifische Lösungen

-

8. Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen

8.1. Zu überwachende Parameter

8.1.1. Begrenzung und Überwachung der Exposition am Arbeitsplatz

N.b.

8.1.2. Angaben zu Überwachungsverfahren

DIN EN 482 Exposition am Arbeitsplatz - Allgemeine Anforderungen an die Leistungsfähigkeit von Verfahren zur Messung chemischer Arbeitsstoffe; Deutsche Fassung EN 482:2012+A1:2015. DIN EN 689:2016 Exposition am Arbeitsplatz - Messung der Exposition durch Einatmung chemischer Arbeitsstoffe - Strategie zur Überprüfung der Einhaltung von Arbeitsplatzgrenzwerten.

8.1.3. DNEL/DMEL-Werte

Für Inhaltsstoffe

Name Typ Expositionsweg Expositionsfrequenz Wert Bemerkung
(1-Hydroxyethyliden)bisphosphonsäure, natriumsalz (29329-71-3) Verbraucher oral Kurzzeit (systemische Effekte) 6,5 mg/kg bw
(1-Hydroxyethyliden)bisphosphonsäure, natriumsalz (29329-71-3) Verbraucher oral Langzeit (systemische Effekte) 6,5 mg/kg Körpergewicht/Tag

8.1.4. PNEC-Werte

Für Inhaltsstoffe

Name Expositionsweg Wert Bemerkung
(1-Hydroxyethyliden)bisphosphonsäure, natriumsalz (29329-71-3) Süßwasser 0,134 mg/L
(1-Hydroxyethyliden)bisphosphonsäure, natriumsalz (29329-71-3) Meerwasser 0,014 mg/L
(1-Hydroxyethyliden)bisphosphonsäure, natriumsalz (29329-71-3) Boden 41 mg/kg
(1-Hydroxyethyliden)bisphosphonsäure, natriumsalz (29329-71-3) Mikroorganismen in Kläranlagen 20 mg/L
(1-Hydroxyethyliden)bisphosphonsäure, natriumsalz (29329-71-3) Meeressedimente 5,9 mg/kg Trockengewicht
(1-Hydroxyethyliden)bisphosphonsäure, natriumsalz (29329-71-3) Süßwassersedimente 59 mg/kg Trockengewicht

8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition

8.2.1. Geeignete technische Steuerungseinrichtungen

Stoff-/Gemisch-bezogene Maßnahmen zum Verhindern von Exposition bei identifizierten Verwendungen

Kontakt mit Augen und Haut verhindern.

Organisatorische Maßnahmen zum Verhindern von Exposition

Mit Produkt verunreinigte Kleidung unverzüglich entfernen und sie vor dem wiederholten Gebrauch reinigen. Vorrichtung zum Auswaschen der Augen besorgen.

8.2.2. Persönliche Schutzausrüstungen

Augen-/Gesichtsschutz

Schutzbrille mit Seitenschutz (ISO 16321-1). Fläschchen mit sauberem Wasser zum Auswaschen der Augen.

Handschutz

Schutzhandschuhe (DIN EN ISO 374-1:2018).

Körperschutz

Schutzkleidung (DIN EN ISO 13688:2022) und Sicherheitsschuhe (DIN EN ISO 20345:2022). Kontakt zwischen der Zubereitung und der Haut verhindern. Dusche.

Atemschutz

Geeignete Atemschutzmaske (EN 136) mit Filter A2-P2 (EN 14387) tragen.

Thermische Gefahren

-

8.2.3. Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition

-

9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN

9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften

- Aggregatzustand: fest
- Farbe: weiß
- Geruch: geruchlos

Wichtige Angaben zum Gesundheits- und Umweltschutz sowie zur Sicherheit

- pH-Wert 10 – 11
- Schmelzpunkt/Schmelzbereich N.b.
- Siedebeginn und Siedebereich N.b.
- Flammpunkt N.b.
- Verdampfungsgeschwindigkeit N.b.
- Entzündbarkeit (fest, gasförmig) N.b.
- Explosionsgrenzen N.b.
- Dampfdruck N.b.
- Dampfdichte N.b.
- Dichte Schüttdichte:
520 – 620 kg/m3
- Löslichkeit N.b.
- Verteilungskoeffizient N.b.
- Selbstentzündungstemperatur N.b.
- Zersetzungstemperatur N.b.
- Viskosität N.b.
- Explosive Eigenschaften N.b.
- Oxidierende Eigenschaften N.b.
- Partikeleigenschaften N.b.

9.2. Sonstige Angaben

- Anmerkung:

10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT

10.1. Reaktivität

-

10.2. Chemische Stabilität

Stabil bei normaler Verwendung.

10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen

-

10.4. Zu vermeidende Bedingungen

Empfehlungen zur Handhabung und Lagerung beachten. Vor Feuchtigkeit und Wasser schützen - an einem trockenen Ort lagern.

10.5. Unverträgliche Materialien

-

10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte

Bei sachgemäßer Verwendung gibt es keine gefährlichen Zersetzungsprodukte.

11. Toxikologische Angaben

11.1. Angaben zu den Gefahrenklassen im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

(a) Akute Toxizität

NameExpositionswegTypReiheZeitWertMethodeBemerkung
(1-Hydroxyethyliden)bisphosphonsäure, natriumsalz (29329-71-3)oralLD50Ratte 940 mg/kg KörpergewichtOECD 401
(1-Hydroxyethyliden)bisphosphonsäure, natriumsalz (29329-71-3)oralATE 940 mg/kg Körpergewicht

(b) Ätz-/Reizwirkung auf die Haut

NameReiheZeitResultatMethodeBemerkung
(1-Hydroxyethyliden)bisphosphonsäure, natriumsalz (29329-71-3)Nicht reizend.

(c) Schwere Augenschädigung/-reizung

NameReiheZeitResultatMethodeBemerkung
(1-Hydroxyethyliden)bisphosphonsäure, natriumsalz (29329-71-3)Reizend.

(d) Sensibilisierung der Atemwege/Haut

NameExpositionswegReiheZeitResultatMethodeBemerkung
(1-Hydroxyethyliden)bisphosphonsäure, natriumsalz (29329-71-3)dermalNicht sensibilisierend.

(e) Keimzell-Mutagenität

N.b.

(f) Karzinogenität

N.b.

(g) Reproduktionstoxizität

N.b.

Zusammenfassende Bewertung der CMR-Eigenschaften

N.b.

(h) Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition

N.b.

(i) Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition

N.b.

(j) Aspirationsgefahr

N.b.

11.2. Angaben über sonstige Gefahren

11.2.1. Endokrinschädliche Eigenschaften

N.b.

11.2.2. Sonstige Angaben

N.b.

12. Umweltbezogene Angaben

12.1. Toxizität

12.1.1. Akute Toxizität

Für Inhaltsstoffe
Bestandteile (CAS) Typ Wert Expositionsdauer Reihe Organismus Methode Bemerkung
(1-Hydroxyethyliden)bisphosphonsäure, natriumsalz (29329-71-3) LC50 195 mg/L Fische Oncorhynchus mykiss OECD 203
LC50 > 250 mg/L Wasserorganismen Photobacterium phosphoreum DIN 38412/part 8
EC50 527 mg/L Krebstiere Daphnia magna OECD 202

12.1.2. Chronische Toxizität

Für Inhaltsstoffe
Bestandteile (CAS) Typ Wert Expositionsdauer Reihe Organismus Methode Bemerkung
(1-Hydroxyethyliden)bisphosphonsäure, natriumsalz (29329-71-3) NOEC 200 mg/L
NOEC 6,75 mg/L Krebse Daphnia magna EPA 66013-75-009

12.2. Persistenz und Abbaubarkeit

12.2.1. Abiotische Abbaubarkeit, physikalische und fotochemische Beseitigung

N.b.

12.2.2. Bioabbau

Für Inhaltsstoffe
Bestandteile (CAS) Typ Abbaurate Zeit Bewertung Methode Bemerkung
(1-Hydroxyethyliden)bisphosphonsäure, natriumsalz (29329-71-3) aerobe 1,6 % nicht leicht biologisch abbaubar

12.3. Bioakkumulationspotenzial

12.3.1. Verteilungskoeffizient

Für Inhaltsstoffe
Bestandteile (CAS) Medium Wert Temperatur pH-Wert Konzentration Methode
(1-Hydroxyethyliden)bisphosphonsäure, natriumsalz (29329-71-3) Log Pow -3,5

12.3.2. Biokonzentrationsfaktor (BCF)

N.b.

12.4. Mobilität im Boden

12.4.1. Bekannte oder vorhergesagte Verteilung in den Umweltkompartimenten

N.b.

12.4.2. Oberflächenspannung

N.b.

12.4.3. Adsorption / Desorption

Für Inhaltsstoffe
Bestandteile (CAS) Typ Kriterium Wert Bewertung Methode Bemerkung
(1-Hydroxyethyliden)bisphosphonsäure, natriumsalz (29329-71-3) Boden log pO/W 16610

12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung

Die Bewertung ist nicht erstellt worden.

12.6. Endokrinschädliche Eigenschaften

N.b.

12.7. Sonstige Angaben

Für das Produkt

Vermeiden Sie die Freisetzung in die Umwelt.

Für Inhaltsstoffe

Stoff: (1-Hydroxyethyliden)bisphosphonsäure, natriumsalz

Eine Bio-Akkumulation wird nicht erwartet.
Dieser Stoff erfüllt nicht die PBT-/vPvB-Kriterien.

13. Hinweise zur Entsorgung

13.1. Verfahren der Abfallbehandlung

13.1.1. Produkt-/Verpackungsentsorgung

Produkt

Entsorgung gemäß den Vorschriften: Abfall dem bevollmächtigten Sonderabfallsammler übergeben/der Problemabfallentsorgung zuführen.

Verunreinigte Verpackungen

Völlig entleerte Verpackung gemäß den Vorschriften entsorgen.

13.1.2. Für die Abfallbehandlung relevante Angaben

-

13.1.3. Für die Entsorgung von Abwasser relevante Angaben

-

13.1.4. Sonstige Empfehlungen zur Entsorgung

-

14. Angaben zum Transport

14.1. UN-Nummer oder ID-Nummer

Nicht anwendbar.

14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung

ADR, RID, IMDG, ADN, IATA: kein Gefahrgut.

14.3. Transportgefahrenklassen

Nicht anwendbar.

14.4. Verpackungsgruppe

Nicht anwendbar.

14.5. Umweltgefahren

NEIN.

14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender

Nicht anwendbar.

14.7. Massengutbeförderung auf dem Seeweg gemäß IMO-Instrumenten

Nicht anwendbar.

15. Rechtsvorschriften

15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch

- Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]

- Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH)

- Arbeitsplatzgrenzwerte (TRGS 900)
- Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe (TRGS 905)
- MAK- und BAT-Werte-Liste 2013
- Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz–JArbSchG)
- Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium (Mutterschutzgesetz -MuSchG)
- Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
- Zwölfte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (12. BImSchV–Störfall-Verordnung)
- Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft)
- Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern (TRGS 510)

15.1.1. VOC-Wert nach Richtlinie 2004/42/EG

Nicht anwendbar.

15.1.2. Besondere Hinweise

Wassergefährdungsklasse: 2, Anhang 4.

15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung

Stoffsicherheitsbeurteilung ist nicht verfügbar.

16. Sonstige Angaben

Änderungen

-

Abkürzungen und Akronyme

ATE ‒ Schätzwert der akuten Toxizität
ADR ‒ Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße
ADN ‒ Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen
CEN ‒ Europäisches Komitee für Normung
C&L ‒ Einstufung und Kennzeichnung
CLP ‒ Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung; Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
CAS-Nr. ‒ Chemical-Abstracts-Service-Nummer
CMR ‒ Karzinogen, Mutagen oder Reproduktionstoxin
CSA ‒ Stoffsicherheitsbeurteilung
CSR ‒ Stoffsicherheitsbericht
DMEL ‒ Abgeleitete Expositionshöhe mit minimaler Beeinträchtigung
DNEL ‒ Abgeleitete Expositionshöhe ohne Beeinträchtigung
DPD ‒ Richtlinie über gefährliche Zubereitungen 1999/45/EG
DSD ‒ Gefahrstoffrichtlinie 67/548/EWG
DU ‒ Nachgeschalteter Anwender
EG ‒ Europäische Gemeinschaft
ECHA ‒ Europäische Chemikalienagentur
EG- Nummer ‒ EINECS- und ELINCS-Nummer (siehe auch EINECS und ELINCS)
EWR ‒ Europäischer Wirtschaftsraum (EU + Island, Liechtenstein und Norwegen)
EWG ‒ Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
EINECS ‒ Europäisches Verzeichnis der auf dem Markt vorhandenen chemischen Stoffe
ELINCS ‒ Europäische Liste der angemeldeten chemischen Stoffe
EN ‒ Europäische Norm
EQS ‒ Umweltqualitätsnorm
EU ‒ Europäische Union
Euphrac ‒ Europäischer Standardsatzkatalog
EAKV ‒ Europäischer Abfallkatalog (ersetzt durch LoW – siehe unten)
GES ‒ Generisches Expositionsszenarium
GHS ‒ Global Harmonisiertes System
IATA ‒ Internationaler Luftverkehrsverband
ICAO-TI ‒ Technische Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter im Luftverkehr
IMDG ‒ Internationaler Code für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen
IMSBC ‒ Internationaler Code für die Beförderung fester Massengüter mit Seeschiffen
IT ‒ Informationstechnologie
IUCLID ‒ International Uniform Chemical Information Database - Internationale einheitliche chemische Informationsdatenbank
IUPAC ‒ Internationale Union für reine und angewandte Chemie
JRC ‒ Gemeinsame Forschungsstelle
Kow ‒ Octanol-Wasser-Verteilungskoeffizient
LC50 ‒ Für 50 % einer Prüfpopulation tödliche Konzentration
LD50 ‒ Für 50 % einer Prüfpopulation tödliche Dosis (mediane letale Dosis)
LE ‒ Rechtssubjekt
LoW ‒ Abfallliste (siehe http://ec.europa.eu/environment/waste/framework/list.htm)
LR ‒ Federführender Registrant
M/I ‒ Hersteller/Importeur
MS ‒ Mitgliedstaat
MSDB ‒ Materialsicherheitsdatenblatt
OC ‒ Verwendungsbedingungen
OECD ‒ Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
OEL ‒ Grenzwert für die Exposition am Arbeitsplatz
ABl. ‒ Amtsblatt
OR ‒ Alleinvertreter
OSHA ‒ Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
PBT ‒ Persistenter, bioakkumulierbarer und toxischer Stoff
PEC ‒ Abgeschätzte Effektkonzentration
PNEC ‒ Abgeschätzte Nicht-Effekt-Konzentration(en)
PSA ‒ persönliche Schutzausrüstung
(Q)SAR ‒ Qualitative Struktur-Wirkungs-Beziehung
REACH ‒ Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
RID ‒ Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter
RIP ‒ REACH-Umsetzungsprojekt
RMM ‒ Risikomanagementmaßnahme
SCBA ‒ Umluftunabhängiges Atemschutzgerät
SDB ‒ Sicherheitsdatenblatt
SIEF ‒ Forum zum Austausch von Stoffinformationen
KMU ‒ Kleine und mittlere Unternehmen
STOT ‒ Spezifische Zielorgan-Toxizität
(STOT) RE ‒ Wiederholte Exposition
(STOT) SE ‒ Einmalige Exposition
SVHC ‒ Besonders besorgniserregende Stoffe
UN ‒ Vereinte Nationen
vPvB ‒ Sehr persistent und sehr bioakkumulierbar

Quellen der wichtigsten Daten, die zur Erstellung des Datenblatts verwendet wurden

ZC9, Silkem, d. o. o., Version 1.0

Die Bedeutung der H-Sätze aus dem dritten Punkt des Datenblattes

H290  Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.
H302  Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.

Diese Version ersetzt alle früheren Ausgaben. Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen nach bestem Wissen unseren Erkenntnissen bei Drucklegung. Die Informationen sollen Ihnen Anhaltspunkte für den sicheren Umgang mit dem in diesem Sicherheitsdatenblatt genannten Produkt bei Lagerung, Verarbeitung, Transport und Entsorgung geben. Die Angaben sind nicht übertragbar auf andere Produkte. Soweit das in diesem Sicherheitsdatenblatt genannte Produkt mit anderen Materialien vermengt, vermischt, verarbeitet oder einer Bearbeitung unterzogen wird, können die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt, soweit sich hieraus nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, nicht auf das so gefertigte neue Material übertragen werden.