SICHERHEITSDATENBLATT nach Verordnung 1907/2006, geändert mit 2020/878/EU
Handelsname:

SIBOM® MP84-1

Erstellt am: 28.6.2016 · Überarbeitet am: 4.6.2020 · Version: 2.0

1. Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens


chemius.net/2T439

1.1. Produktidentifikator

Handelsname

SIBOM® MP84-1

Synonym

Boehmite, AlO(OH); Aluminium Oxide Hydroxide; Aluminium oxide monohydrate; Al2O3*H2O

Name

Böhmit (CAS: 1318-23-6, EC: 215-284-3)

REACH Registrierungsnummer

N.b.

1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird

Relevante identifizierte Verwendungen

Additive, Flammschutzmittel , Füllstoff, Katalysator, der Industrie von Keramik

Verwendungen, von denen abgeraten wird

N.b.

1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt

Hersteller

SILKEM, d. o. o.
Adresse: Tovarniška cesta 10, 2325 Kidričevo, Slowenien
Tel.: +386 2 7991 200
Telefax: +386 2 7991 230
E-Mail: info@silkem.si

1.4. Notrufnummer

112

+386 2 7991 208 (7h - 15h)

2. Mögliche Gefahren

2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

Gemäß den Vorschriften ist die Zubereitung nicht als gefährlich eingestuft.

2.2 Kennzeichnungselemente

2.2.1. Kennzeichnung von Stoffen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

Kennzeichnungselemente nach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 sind nicht erforderlich.

2.2.2. Enthält:

-

2.2.3. Besondere Gefahrenhinweise

Die Zubereitung ist gemäß den Vorschriften nicht als gefährlich eingestuft.

2.3. Sonstige Gefahren

Das Produkt enthält keine Stoffe, die als beständig oder toxisch eingestuft wurden, oder Stoffe, die sich anreichern können (PBT), bzw. sehr beständige oder stark toxische Stoffe oder Stoffe, die sich stark anreichern können.

3. Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen

3.1. Stoffe

Name CAS
EG
Index
% Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Spezifische Konzentrationsgrenzen Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG REACH-Registrierungs-Nr.
Böhmit 1318-23-6
215-284-3
-
>99 keine Einstufung keine Einstufung 01-2119555298-28-0018

3.2. Gemische

Für Stoffe siehe 3.1.

4. Erste-Hilfe-Maßnahmen

4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen

Allgemeine Anmerkungen

Im Zweifelsfall oder wenn sich die Symptome nicht bessern, Arzt aufsuchen. Einer bewusstlosen Person niemals etwas über den Mund verabreichen.

Nach Inhalation

Verunfallten an die frische Luft bringen - kontaminierten Bereich verlassen. Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen.

Nach Hautkontakt

Mit Produkt verunreinigte Kleidung und Schuhe entfernen. Bei anhaltenden Beschwerden ärztlichen Rat einholen. Körperteile, die in Berührung mit der Zubereitung kamen, sollten mit Wasser abgespült werden. Vor erneuter Verwendung verunreinigte Kleidung und Schuhe reinigen.

Nach Augenkontakt

Offene Augen, auch unter den Augenlidern, sofort mit viel fließendem Wasser ausspülen. Bei andauernder Reizung medizinischen Dienst/Arzt konsultieren!

Nach Verschlucken

Kein Erbrechen herbeiführen. Mund mit Wasser ausspülen. Im Zweifelsfall oder im Falle der Verschlechterung ärztliche Hilfe suchen. Dem Arzt Sicherheitsdatenblatt oder Etikett vorzeigen.

4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen

Inhalation

-

Hautkontakt

-

Augenkontakt

-

Verschlucken

-

4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung

Symptomatisch behandeln.

5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung

5.1. Löschmittel

Geeignete Löschmittel

Löschmittel hinsichtlich der Umstände und anderen Faktoren auswählen.

Ungeeignete Löschmittel

Wasservollstrahl.

5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren

Gefährliche Verbrennungsprodukte

-

5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung

Schutzmaßnahmen

-

Besondere Schutzausrüstungen für die Brandbekämpfung

Im Brandfall: Geeigneten Atemschutz verwenden - umluftunabhängiges Atemschutzgerät oder völlige Schutzausrüstung.

Sonstige Angaben

Kontaminiertes Löschwasser und Brandrückstände müssen entsprechend den örtlichen behördlichen Vorschriften entsorgt werden.

6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung

6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren

6.1.1. Nicht für Notfälle geschultes Personal

Persönliche Schutzausrüstungen

Persönliche Schutzausrüstung tragen (siehe Abschnitt 8). Staub nicht einatmen.

Maßnahmen bei einem Unfall

Entsprechende Lüftung sichern.

6.1.2. Einsatzkräfte

-

6.2. Umweltschutzmaßnahmen

Nicht in die Kanalisation/Gewässer/Abflüsse oder in den durchlässigen Boden gelangen lassen.

6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung

6.3.1. Rückhaltung

Verschütten der Zubereitung verhindern - Löcher an der beschädigten Verpackung verdichten.

6.3.2. Reinigung

Stoff mechanisch aufnehmen und in besonderen Behältern sammeln und gemäß den vorhandenen Vorschriften entsorgen.

6.3.3. Sonstige Angaben

-

6.4. Verweis auf andere Abschnitte

Siehe auch Abschnitte 8 und 13.

7. Handhabung und Lagerung

7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung

7.1.1. Schutzmaßnahmen

Maßnahmen zum Verhindern von Bränden

Gute Lüftung sicherstellen.

Maßnahmen zum Verhindern von Aerosol- und Staubbildung

Staubentstehung verhindern.

Maßnahmen zum Schutz der Umwelt

-

7.1.2. Hinweise zur allgemeinen Hygiene am Arbeitsplatz

Für persönliche Hygiene sorgen (vor der Pause und bei Arbeitsende Hände waschen). Bei der Arbeit nicht essen, trinken und rauchen. Staub nicht einatmen. Persönliche Schutzausrüstung verwenden.

7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten

7.2.1. Technische Maßnahmen und Lagerbedingungen

An einem kühlen und gut belüfteten Ort aufbewahren; An einem trockenen Ort lagern. Vor Feuchtigkeit schützen. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.

7.2.2. Verpackungsmaterialien

-

7.2.3. Anforderungen an den Lagerraum und die Behälter

-

7.2.4. Anweisungen zur Ausstattung des Lagers

-

Lagerklasse (TRGS510): 13

7.2.5. Weitere Informationen zu Lagerbedingungen

-

7.3. Spezifische Endanwendungen

Empfehlungen

Für Informationen bezüglich Identifizierungsanwendung siehe Unterabschnitt 1.2.

Für den industriellen Sektor spezifische Lösungen

-

8. Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen

8.1. Zu überwachende Parameter

8.1.1. Begrenzung und Überwachung der Exposition am Arbeitsplatz

N.b.

8.1.2. Angaben zu Überwachungsverfahren

DIN EN 482 Exposition am Arbeitsplatz - Allgemeine Anforderungen an die Leistungsfähigkeit von Verfahren zur Messung chemischer Arbeitsstoffe; Deutsche Fassung EN 482:2012+A1:2015. DIN EN 689:2016 Exposition am Arbeitsplatz - Messung der Exposition durch Einatmung chemischer Arbeitsstoffe - Strategie zur Überprüfung der Einhaltung von Arbeitsplatzgrenzwerten.

8.1.3. DNEL/DMEL-Werte

Für Inhaltsstoffe

Name Typ Expositionsweg Expositionsfrequenz Wert Bemerkung
Böhmit (1318-23-6) Arbeitnehmer inhalativ Langzeit () 3,59 mg/m³
Böhmit (1318-23-6) Verbraucher oral Langzeit (systemische Effekte) 2,37 mg/kg Körpergewicht/Tag

8.1.4. PNEC-Werte

Für Inhaltsstoffe

Name Expositionsweg Wert Bemerkung
Böhmit (1318-23-6) Süßwasser 74,9 μg/l
Böhmit (1318-23-6) Mikroorganismen in Kläranlagen 20 mg/L

8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition

8.2.1. Geeignete technische Steuerungseinrichtungen

Stoff-/Gemisch-bezogene Maßnahmen zum Verhindern von Exposition bei identifizierten Verwendungen

Staub nicht einatmen.

Technische Maßnahmen zum Verhindern von Exposition

An Stellen mit einer höheren Konzentration für gute Lüftung und lokale Absaugung sorgen.

8.2.2. Persönliche Schutzausrüstungen

Augen-/Gesichtsschutz

Bei Spritzgefahr Schutzbrille mit Seitenschutz verwenden (ISO 16321-1).

Handschutz

Schutzhandschuhe (DIN EN ISO 374-1:2018).

Körperschutz

Schutzkleidung (DIN EN ISO 13688:2022) und Sicherheitsschuhe (DIN EN ISO 20345:2022).

Atemschutz

Bei normaler Verwendung und geeigneter Belüftung nicht erforderlich. Im Fall einer unzureichenden Belüftung Schutzmaske mit Filter P2.

Thermische Gefahren

-

8.2.3. Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition

-

9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN

9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften

- Aggregatzustand: fest
- Farbe: weiß
- Geruch: geruchlos

Wichtige Angaben zum Gesundheits- und Umweltschutz sowie zur Sicherheit

- pH-Wert 9 – 10
- Schmelzpunkt/Schmelzbereich N.b.
- Siedebeginn und Siedebereich N.b.
- Flammpunkt N.b.
- Verdampfungsgeschwindigkeit N.b.
- Entzündbarkeit (fest, gasförmig) Nicht entzündlich.
- Explosionsgrenzen Nicht explosiv.
- Dampfdruck N.b.
- Dampfdichte N.b.
- Dichte Relative Dichte:
450 – 650
- Löslichkeit N.b.
- Verteilungskoeffizient N.b.
- Selbstentzündungstemperatur Nicht selbstentzündlich.
- Zersetzungstemperatur > 340 °C
- Viskosität N.b.
- Explosive Eigenschaften N.b.
- Oxidierende Eigenschaften Nicht oxidierend.
- Partikeleigenschaften N.b.

9.2. Sonstige Angaben

- Anmerkung:

10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT

10.1. Reaktivität

Stabil bei normalem Gebrauch.

10.2. Chemische Stabilität

Das Produkt ist stabil bei üblicher Lagerung und Handhabung.

10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen

Unter normalen Lager- und Gebrauchsbedingungen kommt es zu keinen gefährlichen Reaktionen.

10.4. Zu vermeidende Bedingungen

Nicht den hohen Temperaturen aussetzen. Böhmit zersetzt sich bei Temperaturen > 340 °C in Wasser (H2O) und Aluminiumoxid (Al2O3) ohne zu schmelzen.

10.5. Unverträgliche Materialien


Säuren.
Starke Basen.

10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte

Bei sachgemäßer Verwendung gibt es keine gefährlichen Zersetzungsprodukte.

11. Toxikologische Angaben

11.1. Angaben zu den Gefahrenklassen im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

(a) Akute Toxizität

NameExpositionswegTypReiheZeitWertMethodeBemerkung
Böhmit (1318-23-6)oralLD50Ratte> 2000 mg/kg Körpergewicht
Böhmit (1318-23-6)inhalativLC50Ratte4 h 7,6 mg/l

(b) Ätz-/Reizwirkung auf die Haut

NameReiheZeitResultatMethodeBemerkung
Böhmit (1318-23-6)Nicht reizend.

(c) Schwere Augenschädigung/-reizung

NameReiheZeitResultatMethodeBemerkung
Böhmit (1318-23-6)Nicht reizend.

(d) Sensibilisierung der Atemwege/Haut

NameExpositionswegReiheZeitResultatMethodeBemerkung
Böhmit (1318-23-6)-Nicht klassifiziert.

(e) Keimzell-Mutagenität

NameTypReiheZeitResultatMethodeBemerkung
Böhmit (1318-23-6)Nicht mutagen.

(f) Karzinogenität

NameExpositionswegTypReiheZeitWertResultatMethodeBemerkung
Böhmit (1318-23-6)negativ

(g) Reproduktionstoxizität

NameTypTypReiheZeitWertResultatMethodeBemerkung
Böhmit (1318-23-6)--Negativ.

Zusammenfassende Bewertung der CMR-Eigenschaften

N.b.

(h) Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition

N.b.

(i) Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition

NameExpositionswegTypReiheZeitOrganWertResultatMethodeBemerkung
Böhmit (1318-23-6)oralNOAELRatte 30 mg/kg Körpergewicht/Tagchronisch
Böhmit (1318-23-6)inhalativNOAELRatte 70 mg/m3subchronisch

(j) Aspirationsgefahr

NameResultatMethodeBemerkung
Böhmit (1318-23-6)Keine nachteilige Wirkung beobachtet.

11.2. Angaben über sonstige Gefahren

11.2.1. Endokrinschädliche Eigenschaften

N.b.

11.2.2. Sonstige Angaben

N.b.

12. Umweltbezogene Angaben

12.1. Toxizität

12.1.1. Akute Toxizität

Für Inhaltsstoffe
Bestandteile (CAS) Typ Wert Expositionsdauer Reihe Organismus Methode Bemerkung
Böhmit (1318-23-6) LC50 > 100 mg/L Fische
EC50 > 100 mg/L Daphnia

12.1.2. Chronische Toxizität

N.b.

12.2. Persistenz und Abbaubarkeit

12.2.1. Abiotische Abbaubarkeit, physikalische und fotochemische Beseitigung

N.b.

12.2.2. Bioabbau

N.b.

12.3. Bioakkumulationspotenzial

12.3.1. Verteilungskoeffizient

N.b.

12.3.2. Biokonzentrationsfaktor (BCF)

N.b.

12.4. Mobilität im Boden

12.4.1. Bekannte oder vorhergesagte Verteilung in den Umweltkompartimenten

N.b.

12.4.2. Oberflächenspannung

N.b.

12.4.3. Adsorption / Desorption

N.b.

12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung

Der Stoff ist nicht als PBT oder vPvB klassifziert.

12.6. Endokrinschädliche Eigenschaften

N.b.

12.7. Sonstige Angaben

Für Inhaltsstoffe

Stoff: Böhmit

Wassergefährdungsklasse (WGK): nwg

13. Hinweise zur Entsorgung

13.1. Verfahren der Abfallbehandlung

13.1.1. Produkt-/Verpackungsentsorgung

Produkt

Entsorgung gemäß lokaler oder behördlicher Vorschriften.

Verunreinigte Verpackungen

Gemäß den gültigen Umweltschutzgesetzen entsorgen.

13.1.2. Für die Abfallbehandlung relevante Angaben

Entsorgung gemäß der Abfallbewirtschaftungsverordnung.

13.1.3. Für die Entsorgung von Abwasser relevante Angaben

-

13.1.4. Sonstige Empfehlungen zur Entsorgung

Gültige Gesetzgebung beachten!

14. Angaben zum Transport

14.1. UN-Nummer oder ID-Nummer

Nicht anwendbar.

14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung

ADR, RID, IMDG, ADN, IATA: kein Gefahrgut.

14.3. Transportgefahrenklassen

Nicht anwendbar.

14.4. Verpackungsgruppe

Nicht anwendbar.

14.5. Umweltgefahren

NEIN.

14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender

Nicht anwendbar.

14.7. Massengutbeförderung auf dem Seeweg gemäß IMO-Instrumenten

Nicht anwendbar.

15. Rechtsvorschriften

15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch

- Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]

- Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH)

- Arbeitsplatzgrenzwerte (TRGS 900)
- Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe (TRGS 905)
- MAK- und BAT-Werte-Liste 2013
- Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz–JArbSchG)
- Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium (Mutterschutzgesetz -MuSchG)
- Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
- Zwölfte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (12. BImSchV–Störfall-Verordnung)
- Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft)
- Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern (TRGS 510)

15.1.1. VOC-Wert nach Richtlinie 2004/42/EG

Nicht anwendbar.

15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung

Stoffsicherheitsbeurteilung ist nicht verfügbar.

16. Sonstige Angaben

Änderungen

-

Abkürzungen und Akronyme

ATE ‒ Schätzwert der akuten Toxizität
ADR ‒ Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße
ADN ‒ Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen
CEN ‒ Europäisches Komitee für Normung
C&L ‒ Einstufung und Kennzeichnung
CLP ‒ Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung; Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
CAS-Nr. ‒ Chemical-Abstracts-Service-Nummer
CMR ‒ Karzinogen, Mutagen oder Reproduktionstoxin
CSA ‒ Stoffsicherheitsbeurteilung
CSR ‒ Stoffsicherheitsbericht
DMEL ‒ Abgeleitete Expositionshöhe mit minimaler Beeinträchtigung
DNEL ‒ Abgeleitete Expositionshöhe ohne Beeinträchtigung
DPD ‒ Richtlinie über gefährliche Zubereitungen 1999/45/EG
DSD ‒ Gefahrstoffrichtlinie 67/548/EWG
DU ‒ Nachgeschalteter Anwender
EG ‒ Europäische Gemeinschaft
ECHA ‒ Europäische Chemikalienagentur
EG- Nummer ‒ EINECS- und ELINCS-Nummer (siehe auch EINECS und ELINCS)
EWR ‒ Europäischer Wirtschaftsraum (EU + Island, Liechtenstein und Norwegen)
EWG ‒ Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
EINECS ‒ Europäisches Verzeichnis der auf dem Markt vorhandenen chemischen Stoffe
ELINCS ‒ Europäische Liste der angemeldeten chemischen Stoffe
EN ‒ Europäische Norm
EQS ‒ Umweltqualitätsnorm
EU ‒ Europäische Union
Euphrac ‒ Europäischer Standardsatzkatalog
EAKV ‒ Europäischer Abfallkatalog (ersetzt durch LoW – siehe unten)
GES ‒ Generisches Expositionsszenarium
GHS ‒ Global Harmonisiertes System
IATA ‒ Internationaler Luftverkehrsverband
ICAO-TI ‒ Technische Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter im Luftverkehr
IMDG ‒ Internationaler Code für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen
IMSBC ‒ Internationaler Code für die Beförderung fester Massengüter mit Seeschiffen
IT ‒ Informationstechnologie
IUCLID ‒ International Uniform Chemical Information Database - Internationale einheitliche chemische Informationsdatenbank
IUPAC ‒ Internationale Union für reine und angewandte Chemie
JRC ‒ Gemeinsame Forschungsstelle
Kow ‒ Octanol-Wasser-Verteilungskoeffizient
LC50 ‒ Für 50 % einer Prüfpopulation tödliche Konzentration
LD50 ‒ Für 50 % einer Prüfpopulation tödliche Dosis (mediane letale Dosis)
LE ‒ Rechtssubjekt
LoW ‒ Abfallliste (siehe http://ec.europa.eu/environment/waste/framework/list.htm)
LR ‒ Federführender Registrant
M/I ‒ Hersteller/Importeur
MS ‒ Mitgliedstaat
MSDB ‒ Materialsicherheitsdatenblatt
OC ‒ Verwendungsbedingungen
OECD ‒ Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
OEL ‒ Grenzwert für die Exposition am Arbeitsplatz
ABl. ‒ Amtsblatt
OR ‒ Alleinvertreter
OSHA ‒ Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
PBT ‒ Persistenter, bioakkumulierbarer und toxischer Stoff
PEC ‒ Abgeschätzte Effektkonzentration
PNEC ‒ Abgeschätzte Nicht-Effekt-Konzentration(en)
PSA ‒ persönliche Schutzausrüstung
(Q)SAR ‒ Qualitative Struktur-Wirkungs-Beziehung
REACH ‒ Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
RID ‒ Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter
RIP ‒ REACH-Umsetzungsprojekt
RMM ‒ Risikomanagementmaßnahme
SCBA ‒ Umluftunabhängiges Atemschutzgerät
SDB ‒ Sicherheitsdatenblatt
SIEF ‒ Forum zum Austausch von Stoffinformationen
KMU ‒ Kleine und mittlere Unternehmen
STOT ‒ Spezifische Zielorgan-Toxizität
(STOT) RE ‒ Wiederholte Exposition
(STOT) SE ‒ Einmalige Exposition
SVHC ‒ Besonders besorgniserregende Stoffe
UN ‒ Vereinte Nationen
vPvB ‒ Sehr persistent und sehr bioakkumulierbar

Quellen der wichtigsten Daten, die zur Erstellung des Datenblatts verwendet wurden

-

Die Bedeutung der H-Sätze aus dem dritten Punkt des Datenblattes

-

Diese Version ersetzt alle früheren Ausgaben. Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen nach bestem Wissen unseren Erkenntnissen bei Drucklegung. Die Informationen sollen Ihnen Anhaltspunkte für den sicheren Umgang mit dem in diesem Sicherheitsdatenblatt genannten Produkt bei Lagerung, Verarbeitung, Transport und Entsorgung geben. Die Angaben sind nicht übertragbar auf andere Produkte. Soweit das in diesem Sicherheitsdatenblatt genannte Produkt mit anderen Materialien vermengt, vermischt, verarbeitet oder einer Bearbeitung unterzogen wird, können die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt, soweit sich hieraus nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, nicht auf das so gefertigte neue Material übertragen werden.