SICHERHEITSDATENBLATT nach Verordnung 1907/2006, geändert mit 2020/878/EU
Handelsname:
Bremsenreiniger ohne Aceton
Erstellt am: 17.4.2019 |
Bremsenreiniger ohne Aceton
Reiniger.
N.b.
LieferantSDV Chemie GmbH |
Charité Berlin: 24-Stunden-Notrufnummer 03030686700 (Vertragspartner der SDV Chemie GmbH)
09162 2074 508
Aerosol 1; H222 Extrem entzündbares Aerosol.
Aerosol 1; H229 Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten.
Asp. Tox. 1; H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
Skin Irrit. 2; H315 Verursacht Hautreizungen.
STOT SE 3; H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Aquatic Chronic 2; H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
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Signalwort: Gefahr
H222 Extrem entzündbares Aerosol.
H229 Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten.
H315 Verursacht Hautreizungen.
H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen.
P211 Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen.
P251 Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch.
P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
P301 + P310 + P331 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. KEIN Erbrechen herbeiführen.
P302 + P352 + P362 + P364 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
P304 + P340 + P312 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
P410 + P412 Vor Sonnenbestrahlung schützen und nicht Temperaturen über 50 °C/122 °F aussetzen.
P501 Inhalt/Behälter gemäß lokalen/nationalen Vorschriften der Entsorgung zuführen.
Kohlenwasserstoffe, C7, n-Alkanen, iso-Alkanen, zyklisch
N.b.
Kohlenwasserstoffe mit einem Treibgas.
Für Gemische siehe 3.2.
Name | CAS EG Index |
% | Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 | Spezifische Konzentrationsgrenzen | Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG | REACH-Registrierungs-Nr. |
---|---|---|---|---|---|---|
Kohlenwasserstoffe, C7, n-Alkanen, iso-Alkanen, zyklisch | 64742-49-0 927-510-4 - |
50-100 | Flam. Liq. 2; H225 Asp. Tox. 1; H304 Skin Irrit. 2; H315 STOT SE 3; H336 Aquatic Chronic 2; H411 |
F; R11 Xn; R65 Xi; R38 N; R51/53 R67 |
01-2119475515-33 | |
Isobutan [C, U] | 75-28-5 200-857-2 601-004-00-0 |
2,5-10 | Flam. Gas 1; H220 Press. Gas; H280 |
F+; R12 Carc. Cat. 1; R45 Muta. Cat. 2; R46 |
01-2119485395-27 | |
Kohlenstoffdioxid | 124-38-9 204-696-9 - |
2,5-10 | Press. Gas; H280 | keine Einstufung | - | |
Propan [U] | 74-98-6 200-827-9 601-003-00-5 |
2,5-10 | Flam. Gas 1; H220 Press. Gas; H280 |
F+; R12 | 01-2119486944-21 | |
n-Hexan | 110-54-3 203-777-6 601-037-00-0 |
<2,5 | Flam. Liq. 2; H225 Asp. Tox. 1; H304 Skin Irrit. 2; H315 STOT SE 3; H336 Repr. 2; H361f STOT RE 2; H373 Aquatic Chronic 2; H411 |
STOT RE 2; H373: C ≥ 5 % | F; R11 Repr. Cat. 3; R62 Xn; R48/20-65 Xi; R38 N; R51/53 R67 |
- |
C | Manche organischen Stoffe können entweder in einer genau definierten isomeren Form oder als Gemisch mehrerer Isomere in Verkehr gebracht werden. In diesem Fall muss der Lieferant auf dem Kennzeichnungsetikett angeben, ob es sich um ein bestimmtes Isomer oder um ein Isomergemisch handelt. |
---|---|
U | Beim Inverkehrbringen müssen die Gase als "Gase unter Druck" in die Gruppe der verdichteten Gase, der verflüssigten Gase, der tiefgekühlten Gase oder der gelösten Gase eingestuft werden. Die Zuordnung zu einer Gruppe hängt vom Aggregatzustand ab, in dem das Gas verpackt wird, und muss deshalb von Fall zu Fall entschieden werden. |
Im Falle eines Unfalls oder bei Unwohlsein sofort medizinische Hilfe aufsuchen. Eventuell Etikett vorzeigen. Einer bewusstlosen Person niemals etwas über den Mund verabreichen.
Verunfallten an die frische Luft bringen - kontaminierten Bereich verlassen. Den Betroffenen ruhigstellen in einer Position, die das Atmen erleichtert. Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen. Bei unregelmäßiger Atmung oder Atemstillstand künstliche Beatmung leisten. Sofort ärztlichen Rat einholen! Bei Bewusstlosigkeit Verunfallten in stabile Seitenlage bringen und medizinischen Dienst/Arzt aufsuchen.
Mit Produkt verunreinigte Kleidung und Schuhe entfernen. Körperteile, die in Berührung mit der Zubereitung kamen, sollten mit Wasser abgespült werden. Bei anhaltenden Beschwerden ärztlichen Rat einholen. Vor erneuter Verwendung verunreinigte Kleidung und Schuhe reinigen.
Offene Augen, auch unter den Augenlidern, sofort mit viel fließendem Wasser ausspülen. Bei andauernder Reizung medizinischen Dienst/Arzt konsultieren!
Nicht angegeben (Aerosol). Versehentliches Verschlucken: Mund mit Wasser ausspülen. Kein Erbrechen herbeiführen. Sofort medizinischen Dienst/Arzt aufsuchen. Dem Arzt Sicherheitsdatenblatt oder Etikett vorzeigen.
Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Eine übermäßige Aussetzung mit Aerosolen und Dämpfen kann Reizung der Atemwege verursachen.
Husten, Niesen, Nasenausfluss, Atemnot.
**no_trans(3524)**
Juckreiz, Rötung, Schmerzen.
Ein Kontakt mit den Augen kann Reizung verursachen (Rötung, Tränenfluss und Reizungen).
Nicht wahrscheinlich.
Versehentliches Verschlucken:
Kann Bauchschmerzen verursachen.
Kann Übelkeit / Erbrechen und Durchfall verursachen.
Reizt Verdauungsorgane (Darmbereich).
Ein Verschlucken oder Eindringen in die Atemwege kann zum Tod führen.
Symptomatisch behandeln.
Schaum.
Löschpulver.
Kohlendioxid (CO2).
Wassersprühstrahl. Größeren Brand mit Wassersprühstrahl oder alkoholbeständigem Schaum bekämpfen.
Wasservollstrahl. Direkter Wasserstrahl kann das Feuer ausbreiten.
Im Brandfall ist Bildung von giftigen Gasen möglich; Einatmen von Gasen/Rauch verhindern. Bei Verbrennung entsteht: Kohlenmonoxid (CO), Kohlendioxid (CO2). Verschiedene Kohlenwasserstoffe.
Aldehyde. Ruß;
Die beim Erhitzen oder im Brandfall entstehenden Gase oder Rauch nicht einatmen. Dämpfe können mit Luft explosionsfähige Gemische bilden. Bei Überhitzung kann es zur Explosion von Behältern kommen. Bei Brand könen platzende Aerosolgefäße mit großer Geschwindigkeit umherfliegen. Nicht brennende Behälter mit Wasser kühlen und sie nach Möglichkeit vom Brandgebiet entfernen. Nicht eingreifen, wenn Sie damit Ihre Gesundheit gefährden und wenn Sie nicht ausreichend ausgebildet sind.
Schutzkleidung für die Feuerwehr (DIN EN 469:2005+A1:2006+AC:2006); Feuerwehrhelme für die Brandbekämpfung (DIN EN 443:2008); Schuhe für die Feuerwehr (DIN EN 15090:2012); Feuerwehrschutzhandschuhe (DIN EN 659:2003+A1:2008); Atemschutzgeräte (DIN EN 137:2006).
Kontaminierte Löschmittel sammeln und gemäß den Vorschriften entsorgen. Sie dürfen nicht in die Kanalisation gelassen werden.
Persönliche Schutzausrüstung tragen (siehe Abschnitt 8).
Entsprechende Lüftung sichern. Jegliche Zünd- oder Wärmequellen fernhalten; nicht rauchen! Evakuieren der Gefahrenzone. Ungeschützten Personen Zugang verweigern. Unbefugten Personen ist der Zutritt verboten. Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen. Dämpfe/Aerosol nicht einatmen.
Persönliche Schutzmittel verwenden.
Nicht in die Kanalisation/Gewässer/Abflüsse oder in den durchlässigen Boden gelangen lassen. Bei Verschmutzung des Wassers oder Bodens die örtlichen Behörden benachrichtigen.
Ausgelaufenes zurückstauen, falls dies kein Risiko darstellt.
Eintritt in Kanalisation, Gewässer, Keller oder geschlossene Bereiche vermeiden. Behälter sammeln und sie gemäß den Vorschriften entsorgen. Bei Freisetzung infolge der Beschädigung des Aerosolbehälters (Freisetzung größerer Mengen): Größere Mengen begrenzen und in Gefäße umpumpen, Reste mit einem saugkräftigen Material entfernen und laut den Vorschriften entsorgen. Verschüttetes Produkt nicht mit Sägemehl oder einem anderen entzündlichen/brennbaren Material absorbieren. Beseitigen gemäß der geltenden Vorschriften (siehe Abschnitt 13).
-
Siehe auch Abschnitte 8 und 13.
Gute Lüftung sicherstellen. Vor offenem Feuer und anderen möglichen Zünd- oder Wärmequellen schützen. Behälter steht unter Druck: Vor Sonne schützen, nicht den Temperaturen über 50°C aussetzen. Auch nach Gebrauch nicht durchlöchern oder verbrennen. Dämpfe und Luft bilden ein explosionsfähiges Gemisch. Statische Elektrizität verhindern. Funkenfreies Werkzeug verwenden.
Wo die Gefahr des Einatmens von Dämpfen/Aerosol besteht, für lokale Absaugung (Ventilation) sorgen.
Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
Anleitungen auf dem Etikett und Vorschrifte für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit befolgen. Maßnahmen befolgen, die im 8. Abschnitt des vorliegenden Sicherheitsdatenblattes vorgeschrieben sind. Persönliche Schutzausrüstung verwenden. Für persönliche Hygiene sorgen (vor der Pause und bei Arbeitsende Hände waschen). Bei der Arbeit nicht essen, trinken und rauchen. Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung verhindern. Dämpfe/Aerosol nicht einatmen.
In Übereinstimmung mit den örtlichen Vorschriften lagern. An einem kühlen und gut belüfteten Ort aufbewahren; In gut geschlossenen Behältern aufbewahren. Von Zündquellen entfernt lagern - nicht rauchen. Vor Hitze und direktem Sonnenlicht schützen. Von Oxidationsmitteln fern halten. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
-
Nicht in unbeschrifteten Behältern aufbewahren.
-
Lagerklasse (TRGS510): 2B
-
-
-
Stoffidentität | Arbeitsplatzgrenzwert | Spitzenbegr. | |||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
Bezeichnung | EG-Nr. | CAS-Nr. | ml/m3 (ppm) |
mg/m3 | Überschrei- tungsfaktor |
Bemerkungen | Biologische Grenzwerte (BGW) |
Kohlenwasserstoffgemische; C9-C14 Aromaten | - | - | 50 | 2(II) | AGS | ||
Kohlenwasserstoffgemische; C9-C14 Aliphaten | - | - | 300 | 2(II) | AGS | ||
Kohlenwasserstoffgemische; C6-C8 Aliphaten | - | - | 700 | 2(II) | AGS | ||
Kohlenwasserstoffgemische, Verwendung als Löse- mittel (Lösemittelkohlenwasserstoffe), additiv-frei | - | - | Vgl. Nummer 2.9 | 2(II) | AGS | ||
Kohlenstoffdioxid | - | 124-38-9 | 5000 | 9100 | 2(II) | DFG, EU | |
Isobutan | - | 75-28-5 | 1000 | 2400 | 4(II) | DFG | |
n-Hexan | - | 110-54-3 | 50 | 180 | 8(II) | DFG, EU, Y | 2,5-Hexandion plus 4,5-Dihydroxy- 2-hexanon (nachHydrolyse) - 5 mg/l - U - b |
Propan | - | 74-98-6 | 1000 | 1800 | 4(II) | DFG |
DIN EN 482 Exposition am Arbeitsplatz - Allgemeine Anforderungen an die Leistungsfähigkeit von Verfahren zur Messung chemischer Arbeitsstoffe; Deutsche Fassung EN 482:2012+A1:2015. DIN EN 689:2016 Exposition am Arbeitsplatz - Messung der Exposition durch Einatmung chemischer Arbeitsstoffe - Strategie zur Überprüfung der Einhaltung von Arbeitsplatzgrenzwerten.
Name | Typ | Expositionsweg | Expositionsfrequenz | Wert | Bemerkung |
---|---|---|---|---|---|
Kohlenwasserstoffe, C7, n-Alkanen, iso-Alkanen, zyklisch (64742-49-0) | Arbeitnehmer | inhalativ | Langzeit (systemische Effekte) | 2085 mg/m3 | |
Kohlenwasserstoffe, C7, n-Alkanen, iso-Alkanen, zyklisch (64742-49-0) | Arbeitnehmer | dermal | Langzeit (systemische Effekte) | 300 mg/kg Körpergewicht/Tag | |
Kohlenwasserstoffe, C7, n-Alkanen, iso-Alkanen, zyklisch (64742-49-0) | Verbraucher | inhalativ | Langzeit (systemische Effekte) | 447 mg/m3 | |
Kohlenwasserstoffe, C7, n-Alkanen, iso-Alkanen, zyklisch (64742-49-0) | Verbraucher | dermal | Langzeit (systemische Effekte) | 149 mg/kg Körpergewicht/Tag | |
Kohlenwasserstoffe, C7, n-Alkanen, iso-Alkanen, zyklisch (64742-49-0) | Verbraucher | oral | Langzeit (systemische Effekte) | 149 mg/kg Körpergewicht/Tag |
N.b.
In Übereinstimmung mit guter industrieller Hygiene- und Sicherheitspraxis handhaben. Für persönliche Hygiene sorgen: vor den Pausen und nach Beendigung der Arbeit Hände waschen. Während der Arbeit nicht essen, trinken oder rauchen. Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung verhindern. Dämpfe/Aerosol nicht einatmen. Getrennt von Nahrungs-, Genuss- und Futtermitteln lagern. Wenn technische Maßnahmen, die die Exposition der Arbeitnehmer reduzieren, nicht ausreichend sind, und die Grenzwerte gefährlicher Stoffe in der Luft überschritten werden, ist es erforderlich, persönliche Schutzausrüstung zu verwenden.
Mit Produkt verunreinigte Kleidung unverzüglich entfernen und sie vor dem wiederholten Gebrauch reinigen.
An Stellen mit einer höheren Konzentration für gute Lüftung und lokale Absaugung sorgen.
Schutzbrille mit Seitenschutz (ISO 16321-1).
Schutzhandschuhe (DIN EN ISO 374-1:2018).
Schutzkleidung (DIN EN ISO 13688:2022) und Sicherheitsschuhe (DIN EN ISO 20345:2022).
Falls die Lüftung ungenügend ist, Atemschutzgerät tragen. Falls die Grenzkonzentrationen überschritten werden, soll ein geeigneter Atemschutz getragen werden. Geeignete Atemschutzmaske (EN 136) mit Filter A2-P2 (EN 14387) tragen.
-
Vermeiden Sie die Freisetzung in Wasserläufe, die Kanalisation oder das Grundwasser.
- | Aggregatzustand: | flüssig; Aerosol |
---|---|---|
- | Farbe: | farblos |
- | Geruch: | charakteristisch |
- | pH-Wert | N.b. |
---|---|---|
- | Schmelzpunkt/Schmelzbereich | N.b. |
- | Siedebeginn und Siedebereich | N.b. |
- | Flammpunkt | N.b. |
- | Verdampfungsgeschwindigkeit | N.b. |
- | Entzündbarkeit (fest, gasförmig) | N.b. |
- | Explosionsgrenzen | 1,5 – 10,9 vol % (Treibgas) |
- | Dampfdruck | < 70 hPa bei 20 °C |
- | Dampfdichte | N.b. |
- | Dichte | Dichte: 0,704 kg/L bei 20 °C (die Angaben beziehen sich auf die Flüssigkeit) |
- | Löslichkeit | N.b. |
- | Verteilungskoeffizient | N.b. |
- | Selbstentzündungstemperatur | N.b. |
- | Zersetzungstemperatur | N.b. |
- | Viskosität | N.b. |
- | Explosive Eigenschaften | N.b. |
- | Oxidierende Eigenschaften | N.b. |
- | Partikeleigenschaften | N.b. |
- | Lösungsmittelgehalt | 678 g/l (VOC) 97 % (VOC) |
---|---|---|
- | Anmerkung: |
Stabil unter den empfohlenen Transport- und Lagerbedingungen.
Das Produkt ist stabil bei üblicher Lagerung und Handhabung.
Das Produkt ist bei normaler Verwendung und unter Beachtung der Gebrauchs- und Lageranleitung stabil.
Vor Zündquellen schützen (Flammen, Funken). Vor Hitze schützen und keinem direkten Sonnenlicht aussetzen. Nicht den Temperaturen über 50°C aussetzen.
Oxidationsmittel.
Starke Säuren.
Bei Verbrennung/Explosion entsteht Rauch, der eine Gesundheitsgefahr darstellt.
Name | Expositionsweg | Typ | Reihe | Zeit | Wert | Methode | Bemerkung |
---|---|---|---|---|---|---|---|
Kohlenwasserstoffe, C7, n-Alkanen, iso-Alkanen, zyklisch (64742-49-0) | dermal | LD50 | Ratte | 24 h | > 2920 mg/kg Körpergewicht | ||
Kohlenwasserstoffe, C7, n-Alkanen, iso-Alkanen, zyklisch (64742-49-0) | oral | LD50 | Ratte | > 5840 mg/kg Körpergewicht | |||
Kohlenwasserstoffe, C7, n-Alkanen, iso-Alkanen, zyklisch (64742-49-0) | inhalativ (Dämpfe) | LC50 | Ratte | 4 h | > 23300 mg/m3 | OECD 403 | |
Zusätzliche Hinweise: Das Produkt ist nicht als akut toxisch klassifiziert. |
Name | Reihe | Zeit | Resultat | Methode | Bemerkung |
---|---|---|---|---|---|
Kohlenwasserstoffe, C7, n-Alkanen, iso-Alkanen, zyklisch (64742-49-0) | Reizt die Haut. | ||||
Zusätzliche Hinweise: Verursacht Hautreizungen. |
Name | Reihe | Zeit | Resultat | Methode | Bemerkung |
---|---|---|---|---|---|
Kohlenwasserstoffe, C7, n-Alkanen, iso-Alkanen, zyklisch (64742-49-0) | Nicht eingestuft. | ||||
Kohlenwasserstoffe, C7, n-Alkanen, iso-Alkanen, zyklisch (64742-49-0) | Produkt kann im Kontakt mit Augen Reizung verursachen. | ||||
Zusätzliche Hinweise: Das Produkt ist nicht als augenreizend eingestuft. |
Name | Expositionsweg | Reihe | Zeit | Resultat | Methode | Bemerkung |
---|---|---|---|---|---|---|
Kohlenwasserstoffe, C7, n-Alkanen, iso-Alkanen, zyklisch (64742-49-0) | - | Nicht klassifiziert. | ||||
Zusätzliche Hinweise: Das Produkt ist nicht als sensibilisierend eingestuft. |
Name | Typ | Reihe | Zeit | Resultat | Methode | Bemerkung |
---|---|---|---|---|---|---|
Kohlenwasserstoffe, C7, n-Alkanen, iso-Alkanen, zyklisch (64742-49-0) | Genotoxizität | Negativ. |
Name | Expositionsweg | Typ | Reihe | Zeit | Wert | Resultat | Methode | Bemerkung |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Kohlenwasserstoffe, C7, n-Alkanen, iso-Alkanen, zyklisch (64742-49-0) | Der Stoff ist nicht als krebserzeugend eingestuft. |
Name | Typ | Typ | Reihe | Zeit | Wert | Resultat | Methode | Bemerkung |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Kohlenwasserstoffe, C7, n-Alkanen, iso-Alkanen, zyklisch (64742-49-0) | Reproduktionstoxizität | Ratte | Die Ergebnisse der Tierversuche gaben keinen Hinweis auf eine Fruchtbarkeit beeinträchtigende Wirkung. | |||||
Kohlenwasserstoffe, C7, n-Alkanen, iso-Alkanen, zyklisch (64742-49-0) | Entwicklungstoxizität | Ratte | Zeigte keine teratogene Effekte im Tierversuch. | |||||
n-Hexan (110-54-3) | Reproduktionstoxizität | Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. |
Das Produkt ist nicht als krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend eingestuft.
Name | Expositionsweg | Typ | Reihe | Zeit | Organ | Wert | Resultat | Methode | Bemerkung |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Kohlenwasserstoffe, C7, n-Alkanen, iso-Alkanen, zyklisch (64742-49-0) | inhalativ | - | Kann Auswirkungen auf das zentrale Nervensystem haben. | Hohe Dampfkonzentrationen | |||||
Kohlenwasserstoffe, C7, n-Alkanen, iso-Alkanen, zyklisch (64742-49-0) | inhalativ | - | Symptome: Übelkeit, Bewußtlosigkeit. | Hohe Dampfkonzentrationen | |||||
Kohlenwasserstoffe, C7, n-Alkanen, iso-Alkanen, zyklisch (64742-49-0) | inhalativ | - | Symptome: Schleimhautreizung. | Hohe Dampfkonzentrationen | |||||
Kohlenwasserstoffe, C7, n-Alkanen, iso-Alkanen, zyklisch (64742-49-0) | inhalativ | - | Kann Reizung der Atemwege verursachen. | Hohe Dampfkonzentrationen | |||||
Kohlenwasserstoffe, C7, n-Alkanen, iso-Alkanen, zyklisch (64742-49-0) | oral | - | Kann Reizung des Verdauungstraktes verursachen. | ||||||
Kohlenwasserstoffe, C7, n-Alkanen, iso-Alkanen, zyklisch (64742-49-0) | - | - | Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. | ||||||
Kohlenstoffdioxid (124-38-9) | inhalativ | - | Mensch | Ein Gehalt von 1% CO2 in der Luft: leicht erhöhte Atemfrequenz. | |||||
Kohlenstoffdioxid (124-38-9) | inhalativ | - | Mensch | Ein Gehalt von 2% CO2 in der Luft: steigert die Atemfrequenz um 50%. | |||||
Kohlenstoffdioxid (124-38-9) | inhalativ | - | Mensch | Ein Gehalt von 3% CO2 in der Luft: Zweifach erhöhte Atemfrequenz, schlechteres Gehör, Kopfschmerzen, leicht narkotische Wirkung, erhöhter Blutdruck und Puls. | |||||
Kohlenstoffdioxid (124-38-9) | inhalativ | - | Mensch | Ein Gehalt von 4–5% CO2 in der Luft: Vierfach erhöhte Atemfrequenz, Vergiftungssymptome werden erkennbar, Erstickungsgefühl. | |||||
Kohlenstoffdioxid (124-38-9) | inhalativ | - | Mensch | Ein Gehalt von 5–10% CO2 in der Luft verursacht Kopfschmerzen, ein Rauschen in den Ohren und Schwindel sowie nach einigen Minuten Bewusstlosigkeit. | |||||
Kohlenstoffdioxid (124-38-9) | inhalativ | - | Mensch | Ein Gehalt von 10–100% CO2 in der Luft: Die Bewusstlosigkeit tritt bei Konzentrationen über 10% sehr schnell ein, bei längerem Atmen kann auch der Tod eintreten. | |||||
Zusätzliche Hinweise: Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. |
Zusätzliche Hinweise: (STOT) RE (wiederholte Exposition): nicht eingestuft. |
Name | Resultat | Methode | Bemerkung |
---|---|---|---|
Kohlenwasserstoffe, C7, n-Alkanen, iso-Alkanen, zyklisch (64742-49-0) | Ein Einatmen in die Lungen kann Lungenschäden verursachen. | Eine ärztliche Überwachung ist 48 Stunden lang erforderlich. | |
Kohlenwasserstoffe, C7, n-Alkanen, iso-Alkanen, zyklisch (64742-49-0) | Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. | ||
Zusätzliche Hinweise: Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. |
N.b.
N.b.
Bestandteile (CAS) | Typ | Wert | Expositionsdauer | Reihe | Organismus | Methode | Bemerkung |
---|---|---|---|---|---|---|---|
Kohlenwasserstoffe, C7, n-Alkanen, iso-Alkanen, zyklisch (64742-49-0) | ErL50 | 10 – 30 mg/L | 72 h | Algen | Pseudokirchneriella subcapitata | OECD 201 | |
EbL50 | 10 – 30 mg/L | 72 h | Algen | Pseudokirchneriella subcapitata | OECD 201 | ||
EL50 | 3 mg/L | 48 h | Krebstiere | Daphnia magna | OECD 202 | ||
LL50 | > 13,4 mg/L | 96 h | Fische | Oncorhynchus mykiss | OECD 203 | ||
NOELR | 6,3 mg/L | 72 h | Algen | Pseudokirchneriella subcapitata | OECD 201 |
Bestandteile (CAS) | Typ | Wert | Expositionsdauer | Reihe | Organismus | Methode | Bemerkung |
---|---|---|---|---|---|---|---|
Kohlenwasserstoffe, C7, n-Alkanen, iso-Alkanen, zyklisch (64742-49-0) | NOELR | 1 mg/L | 21 Tag | Krebstiere | Daphnia magna | OECD 211 | |
NOELR | 1,53 mg/L | 28 Tag | Fische | Oncorhynchus mykiss | QSAR Petrotox |
N.b.
Bestandteile (CAS) | Typ | Abbaurate | Zeit | Bewertung | Methode | Bemerkung |
---|---|---|---|---|---|---|
Kohlenwasserstoffe, C7, n-Alkanen, iso-Alkanen, zyklisch (64742-49-0) | Biologische Abbaubarkeit | 98 % | 28 Tage | leicht biologisch abbaubar | OECD 301 F |
N.b.
N.b.
N.b.
N.b.
N.b.
Die Bewertung ist nicht erstellt worden.
N.b.
Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Wassergefährdungsklasse 3 (Selbsteinstufung): stark wassergefährdend.
Eindringen in Grundwasser, Gewässer und Kanalisation verhindern.
Stoff: Kohlenwasserstoffe, C7, n-Alkanen, iso-Alkanen, zyklisch
Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
Der Stoff ist nicht als PBT- oder vPvB-klassifziert.
Stoff: Kohlenstoffdioxid
Ein Freisetzen größerer Mengen in die Atmosphäre verursacht einen Treibhauseffekt (GWP=1).
Vermeiden Sie Freisetzung in die Umwelt. Entsorgung gemäß der Verordnung für Abfälle. Entsorgung gemäß den Vorschriften: Abfall dem bevollmächtigten Sonderabfallsammler übergeben/der Problemabfallentsorgung zuführen. Die Zubereitung und Verpackung sind sicher zu entsorgen.
16 05 04* - gefährliche Stoffe enthaltende Gase in Druckbehältern (einschließlich Halonen)
Ungereinigte Behälter sollten nicht perforiert, geschnitten oder geschweißt werden. Behälter steht unter Druck. Auch nach Gebrauch nicht gewaltsam öffnen oder verbrennen. Gemäß den Regeln für den Umgang mit Verpackungen und Verpackungsabfall entsorgen. Völlig entleerte Verpackung gemäß den Vorschriften entsorgen.
15 01 11* - Verpackungen aus Metall, die eine gefährliche feste poröse Matrix (z.B. Asbest) enthalten, einschließlich geleerter Druckbehältnisse
-
-
-
UN 1950
DRUCKGASPACKUNGEN
IMDG: AEROSOLS (hydrocarbons, C7, n-alkanes, isoalkanes, cyclics)
2
Nicht anwendbar.
UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF
IMDG: MARINE POLLUTANT
IMDG:
Class: 2.1
Label: 2.1
Segregation Code: SG69: For AEROSOLS with a maximum capacity of 1 litre: Segregation as for class 9. Stow "separated from" class 1 except for division 1.4.
For AEROSOLS with a capacity above 1 litre: Segregation as for the appropriate subdivision of class 2.
For WASTE AEROSOLS: Segregation as for the appropriate subdivision of class 2.
1 L
(D)
F-D, S-U
-
- Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
- Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH)
- Arbeitsplatzgrenzwerte (TRGS 900)
- Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe (TRGS 905)
- MAK- und BAT-Werte-Liste 2013
- Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz–JArbSchG)
- Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium (Mutterschutzgesetz -MuSchG)
- Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
- Zwölfte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (12. BImSchV–Störfall-Verordnung)
- Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft)
- Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern (TRGS 510)
Nicht anwendbar.
> 30%: aliphatische Kohlenwasserstoffe
Stoffsicherheitsbeurteilung ist nicht verfügbar.
-
ATE ‒ Schätzwert der akuten Toxizität
ADR ‒ Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße
ADN ‒ Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen
CEN ‒ Europäisches Komitee für Normung
C&L ‒ Einstufung und Kennzeichnung
CLP ‒ Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung; Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
CAS-Nr. ‒ Chemical-Abstracts-Service-Nummer
CMR ‒ Karzinogen, Mutagen oder Reproduktionstoxin
CSA ‒ Stoffsicherheitsbeurteilung
CSR ‒ Stoffsicherheitsbericht
DMEL ‒ Abgeleitete Expositionshöhe mit minimaler Beeinträchtigung
DNEL ‒ Abgeleitete Expositionshöhe ohne Beeinträchtigung
DPD ‒ Richtlinie über gefährliche Zubereitungen 1999/45/EG
DSD ‒ Gefahrstoffrichtlinie 67/548/EWG
DU ‒ Nachgeschalteter Anwender
EG ‒ Europäische Gemeinschaft
ECHA ‒ Europäische Chemikalienagentur
EG- Nummer ‒ EINECS- und ELINCS-Nummer (siehe auch EINECS und ELINCS)
EWR ‒ Europäischer Wirtschaftsraum (EU + Island, Liechtenstein und Norwegen)
EWG ‒ Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
EINECS ‒ Europäisches Verzeichnis der auf dem Markt vorhandenen chemischen Stoffe
ELINCS ‒ Europäische Liste der angemeldeten chemischen Stoffe
EN ‒ Europäische Norm
EQS ‒ Umweltqualitätsnorm
EU ‒ Europäische Union
Euphrac ‒ Europäischer Standardsatzkatalog
EAKV ‒ Europäischer Abfallkatalog (ersetzt durch LoW – siehe unten)
GES ‒ Generisches Expositionsszenarium
GHS ‒ Global Harmonisiertes System
IATA ‒ Internationaler Luftverkehrsverband
ICAO-TI ‒ Technische Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter im Luftverkehr
IMDG ‒ Internationaler Code für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen
IMSBC ‒ Internationaler Code für die Beförderung fester Massengüter mit Seeschiffen
IT ‒ Informationstechnologie
IUCLID ‒ International Uniform Chemical Information Database - Internationale einheitliche chemische Informationsdatenbank
IUPAC ‒ Internationale Union für reine und angewandte Chemie
JRC ‒ Gemeinsame Forschungsstelle
Kow ‒ Octanol-Wasser-Verteilungskoeffizient
LC50 ‒ Für 50 % einer Prüfpopulation tödliche Konzentration
LD50 ‒ Für 50 % einer Prüfpopulation tödliche Dosis (mediane letale Dosis)
LE ‒ Rechtssubjekt
LoW ‒ Abfallliste (siehe http://ec.europa.eu/environment/waste/framework/list.htm)
LR ‒ Federführender Registrant
M/I ‒ Hersteller/Importeur
MS ‒ Mitgliedstaat
MSDB ‒ Materialsicherheitsdatenblatt
OC ‒ Verwendungsbedingungen
OECD ‒ Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
OEL ‒ Grenzwert für die Exposition am Arbeitsplatz
ABl. ‒ Amtsblatt
OR ‒ Alleinvertreter
OSHA ‒ Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
PBT ‒ Persistenter, bioakkumulierbarer und toxischer Stoff
PEC ‒ Abgeschätzte Effektkonzentration
PNEC ‒ Abgeschätzte Nicht-Effekt-Konzentration(en)
PSA ‒ persönliche Schutzausrüstung
(Q)SAR ‒ Qualitative Struktur-Wirkungs-Beziehung
REACH ‒ Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
RID ‒ Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter
RIP ‒ REACH-Umsetzungsprojekt
RMM ‒ Risikomanagementmaßnahme
SCBA ‒ Umluftunabhängiges Atemschutzgerät
SDB ‒ Sicherheitsdatenblatt
SIEF ‒ Forum zum Austausch von Stoffinformationen
KMU ‒ Kleine und mittlere Unternehmen
STOT ‒ Spezifische Zielorgan-Toxizität
(STOT) RE ‒ Wiederholte Exposition
(STOT) SE ‒ Einmalige Exposition
SVHC ‒ Besonders besorgniserregende Stoffe
UN ‒ Vereinte Nationen
vPvB ‒ Sehr persistent und sehr bioakkumulierbar
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H220 Extrem entzündbares Gas.
H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
H280 Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren.
H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
H315 Verursacht Hautreizungen.
H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
H361f Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.
H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition .
H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.